Teilnahmebedingungen und Reglement
Arlberg Giro 2026
Datum und Uhrzeit
Sonntag, 02. August 2026 mit Start und Ziel in St. Anton am Arlberg
Veranstalter
Der Arlberg Giro und alle offiziellen „Side-Events“ werden veranstaltet durch (nachfolgend „Veranstalter“):
Tourismusverband St. Anton am Arlberg
Dorfstraße 8
6580 St. Anton am Arlberg
T: +43 5446 22690
E: sport@stantonamarlberg.com
Notruf, Service Nummern
Rotes Kreuz Tirol/Vorarlberg: 144
Tourismusverband St. Anton am Arlberg T: +43 5446 22690
Arlberg Giro Service Hotline: T: +43 5446 229659
Veranstaltung
Der Arlberg Giro ist eine renommierte und herausfordernde Radtouristikausfahrt, die gleichzeitig zu den sportlichen und touristischen Höhepunkten der Region St. Anton am Arlberg zählt.
Im Rahmen der Veranstaltung organisiert der Veranstalter auch ein vielfältiges Rahmen- und Begleitprogramm, zu dem unter anderem ein spannender Night Sprint, eine Bike-Expo, Unterhaltungsshows sowie weitere Side-Events gehören. Diese ergänzen das Hauptrennen und machen den Arlberg Giro zu einem einzigartigen Erlebnis für Sportler:innen und Zuschauer:innen.
Strecke
Der Streckenverlauf der „Original“-Strecke führt mit Start und Ziel in St. Anton am Arlberg über 2500 Höhenmeter durch teils hochalpine (bis zu 2032 m) Lagen in Tirol und Vorarlberg
- Die Rennstrecke passiert nachstehende Ortschaften und wird durch die nachstehende Karte näher beschrieben: St. Anton am Arlberg – Arlberg Pass / St. Christoph (1793 m) – Klostertal – Bludenz – Montafon – Partenen– Bielerhöhe (2032 m) - Galtür – Paznauntal – Pians – Stanzertal– St. Anton am Arlberg
- Die GPS-Daten der Rennstrecke können auf der offiziellen Website des Arlberg Giro als GPX-Datei heruntergeladen werden.
- Der Veranstalter oder die Rennleitung können jederzeit jegliche Änderung der Rennstrecke oder des Rennablaufs vorgeben. Dabei kann entweder auf die nachstehende Ersatzstrecke (Ganifertal) oder auf sonstige dem Veranstalter oder der Rennleitung geeignet erscheinenden Strecken ausgewichen werden.
- Die befahrenen Straßen sind für die Dauer der gesamten Veranstaltung für den öffentlichen Straßenverkehr nicht gesperrt. Es gilt ausnahmslos die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO 1960)! Es muss jederzeit mit überholendem, querendem oder entgegenkommendem Verkehr sowie mit Einsatzfahrzeugen gerechnet werden.
- Die Teilnehmer:innen verpflichten sich in eigener Verantwortung rechtzeitig und vollständig auf der Website des Arlberg Giro sowie durch Besuch des Fahrerbriefings über die Streckenführung, die Höhenprofile und insbesondere die jeweiligen Gefahrenstellen zu informieren.
- Bei Gefahr für Leib und Leben (Straßenzustand, Wetterverhältnisse, o.ä.) der Teilnehmer:innen ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch den Veranstalter möglich. Bei Abbruch der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt oder durch Behörden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind grundsätzlich Radsportler:innen (nachfolgend: „Teilnehmer“) ab Vollendung des 18. Lebensjahres berechtigt. Teilnehmer, welche zumindest das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur in Begleitung und mit Einverständnis des/der Obsorge berechtigten im Zuge der Startnummernabholung teilnehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Angaben der Teilnehmer zu überprüfen, insbesondere durch die Aufforderung zu einem Alters- und Identitätsnachweis und/oder weitere Angaben, die nach Ermessen des Veranstalters jederzeit verlangt werden können.
- Die Teilnahme an der Veranstaltung erfordert eine sehr gute gesundheitliche (physisch sowie psychisch) und konditionelle Verfassung. Es wird daher eine (sport-) medizinische Untersuchung im Vorfeld der Veranstaltung empfohlen.
- Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die unter keinem physischen oder psychischen Einfluss stehen, welcher deren Reaktions- und Leistungsfähigkeit einschränken könnte. Der Teilnehmer darf insbesondere nicht unter Alkohol-, Doping- oder Drogeneinfluss stehen.
- Personen, die einem nationalen oder internationalen Verband angehören und aktuell wegen Dopings gesperrt sind, sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Der Teilnehmer ist startberechtigt, wenn er mit seiner Unterschrift das vollständig ausgefüllten Anmeldeformular sowie die Bedingungen des Veranstalters akzeptiert hat, und das Nenngeld fristgerecht auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Evtl. anfallende Überweisungsspesen werden nachverrechnet.
- Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) stellt das Regelwerk für diese Veranstaltung dar und ist ausnahmslos einzuhalten. Kein Abschnitt der Veranstaltungsstrecke ist gesperrt! Es muss jederzeit mit überholendem, querendem oder entgegenkommendem Verkehr sowie mit Einsatzfahrzeugen gerechnet werden. Zudem können zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort Personen, Weidetiere sowie freilaufende Tiere die Straße queren.
- Das Verhalten der Teilnehmer wird auf der gesamten Veranstaltungsstrecke von Mitgliedern einer Motorradstreife des Veranstalters überwacht. Diese sind berechtigt, den Teilnehmern Anordnungen zu erteilen und gegebenenfalls auch Disqualifikationen auszusprechen. Den Weisungen der Straßenaufsichtsorgane (Polizei) bzw. dem Ordnerpersonal des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei festgestellten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden auf Verlangen der Behörden die persönlichen Daten der Teilnehmer für die Durchführung eines eventuellen Strafverfahrens weitergeleitet. Unsportliches Verhalten durch Teilnehmer wird konsequent und ohne Ausnahmen mit Disqualifikationen geahndet. Ebenso kann der Veranstalter Teilnehmer aus der Wertung nehmen, die offensichtlich die festgesetzten Kontrollpunkte nicht mehr zeitgerecht erreichen.
- Laut StVO ist am Fahrrad vorne ein weißer Scheinwerfer oder eine Leuchte und hinten ein rotes Rücklicht zu montieren.
- Es gibt keine eigene Mountainbike-Wertung. Auch ist die Teilnahme mit Fahrrädern, die nicht ausschließlich durch Muskelkraft betrieben werden – E-Bikes – nicht gestattet.
- Begleitfahrzeuge sind nicht erlaubt. Wird ein Teilnehmer von einem Fahrzeug unmittelbar begleitet, stellt dies einen Grund für eine Disqualifikation dar.
- Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter keine Haftung bei Diebstählen, ins besonders bei Raddiebstählen übernimmt.
- Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bild- und Videomaterial der Veranstaltung und seine persönlichen Daten im Rahmen der Veranstaltung uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert gespeichert, an Dritte weitergegeben und veröffentlicht werden können. Dies gilt im Besonderen für die Erstellung einer Rangliste und einer allfälligen Kommunikation zwischen dem Veranstalter und/oder beauftragten Dritten und dem Teilnehmer.
Teilnahme von Profifahrer:innen
Profifahrer:innen ist die Teilnahme am Arlberg Giro nicht gestattet.
Als Profifahrer gelten grundsätzlich alle Fahrer:innen, die Mitglied in einem der folgenden Teams sind:
- UCI WorldTeam
- UCI ProTeam
- UCI Women’s WorldTeam
- UCI Continental Ebene
Wird vor dem Start festgestellt, dass es sich bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer um einen Profifahrer handelt, wird der Start verweigert.
Wird der Profi-Status erst nachträglich erkannt, erfolgt die sofortige Disqualifikation.
Amateurfahrer:innen
- Alle jene Athlet:innen, die eine UCI-Lizenz oder UCI-ID haben, aber nicht in einem WorldTeam, ProTeam, Women’s WorldTeam oder Continental Ebene unter Vertrag stehen, gelten weiterhin als Amateure.
- Sie können nationale Rennen, Jedermann-Rennen oder UCI-Amateurevents bestreiten.
Teilnahme von Fahrer:innen an dem Amateure & Profikriterium
- Eine Teilnahme am Amateure & Profikriterium ist nur auf Einladung vom Veranstalter möglich
- Nimmt ein/e Teilnehmer:in am Samstag bei dem Amateure & Profikriterium teil, so ist diese Person dennoch berechtigt, am Sonntag beim Arlberg Giro zu starten.
- Profiteilnehmer mit den oben angeführten Voraussetzungen werden beim Arlberg Giro jedoch in einer eigenen Profiwertung geführt und sind von einer Prämierung ausgeschlossen.
- Amateure Fahrer:innen mit UCI-Lizenz oder UCI-ID, aber unter keinem Vertrag stehen werden beim Arlberg Giro in der normalen Wertung geführt
Nenngeld
Das Nenngeld für den Arlberg Giro 2026 beträgt:
- Early Bird bis 31.12.2025: € 85
- 01.01.2026 – 30.04.2026: € 100
- 01.05.2026 – 25.07.2026: € 107
- Nachmeldung ab 26.07.2026: € 110
- Spezialarrangements (inkl. Unterkunft, buchbar bis 25.07.2026): € 92
- St. Anton Night Sprint: € 25
Nachnennungen sind bis zu einer Stunde vor dem Start möglich. (Nur wenn noch Startplätz zur Verfügung stehen)
Leistungen des Veranstalters 2026
Das Startpaket beinhaltet:
- Startnummer mit Zeitnehmungs-Chip
- Pastagutschein
- Arlberg Giro Geschenk
Im Rahmen der Veranstaltung und auf der Strecke werden den Teilnehmer:innen verschiedene Sach-, Verpflegungs- und Serviceleistungen bereitgestellt:
- 3 Labestationen auf der Strecke sowie Ziel-Verpflegung
- Pannenservice auf der Strecke mittels Service Fahrzeugen und Materialbox bei jeder Labestation (Ersatzteile sind zu bezahlen)
- Urkunde für alle Finisher zum Download
- Ergebnisdienst – online auf der offiziellen Website des Arlberg Giro
- Rahmenprogramm
- Die 3 besten Teilnehmer:innen pro Klasse sowie die 3 besten Teams erhalten Sach- oder Ehrenpreise.
- Das Finisher-Geschenk (z. B. Trikot, Weste …) wird ausschließlich bei der Startnummernausgabe übergeben. Es wird nur die bei der Anmeldung angegebene Größe an die Teilnehmer:innen ausgegeben. Ein Umtausch bei nicht passender Größe ist erst am Sonntag nach dem Start möglich. Ein Versand des Finisher-Geschenks bei Nichtteilnahme ist ausgeschlossen.
Übertragung Startplatz 2026
Angemeldete Teilnehmer:innen, welche einen Startplatz haben, können diesen im „Übertragungszeitraum“ von 01.05.2026 bis 30.05.2026 an andere Personen übertragen. Die Übertragungs- und Bearbeitungsgebühr beträgt € 25,00. Aus organisatorischen Gründen ist die Übertragung des Startplatzes ausschließlich im Übertragungszeitraum möglich. Die Übertragung erfolgt über das Anmeldesystem von „PENTEK timing“ und kann dort mittels des Buttons „Startplatzübertragung“ durchgeführt werden. Dieser Button ist nur während des genannten Zeitraums sichtbar und verfügbar.
- Die gewinnbringende Weitergabe des Startplatzes ist strikt verboten. Jeder gewinnbringenden (also nicht ausschließlich die offiziellen Teilnahmegebühren abdeckende) Weitergabe (zB. Verkauf, Versteigerung etc.) wird durch den Veranstalter nachgegangen. Die gewinnbringende Weitergabe hat die Stornierung der Anmeldung und die Sperrung für die Anmeldung bei künftigen Veranstaltungen auf Lebenszeit zur Folge - dies gilt sowohl für die Überträger als auch für die Übernehmer.
- Bei Übertragung des Startplatzes geht das gesamte Rechtsverhältnis auf den Übernehmer über. Auch der Übernehmer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Gesetze und Vorschriften, Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie des Regelwerkes. Außerdem nimmt auch der Übernehmer die Datenschutzerklärungen zustimmend zur Kenntnis.
- Die Übertragung von „Sonderstartplätzen“ sowie von Startplätzen die besonderen Bedingungen unterliegen (zB. Startplätze aus dem Kontingent des Veranstalters, aus Gewinnspielaktionen, von Sponsoren bereitgestellte Startplätze, Startplätze für Pressevertreter etc.) sind nicht möglich.
Stornierung der Anmeldung durch Teilnehmer:innen 2026
Sollte der Teilnehmer, aus welchem Grund auch immer, nicht an den Start gehen oder nicht an einem Side-Event teilnehmen können, so hat dieser grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen. Der Teilnehmer hat auch keinen Anspruch auf Ersatz von etwaigen Auslagen oder Kosten oder auf Stornierung bereits gebuchter Unterkünfte.
- Über das Anmeldeportal der Firma PENTEK timing besteht die Möglichkeit, bei der Anmeldung eine Stornoversicherung abzuschließen. Die genauen Leistungen sowie die Abdeckung im Falle einer Nichtteilnahme sind der jeweiligen Versicherungsbeschreibung zu entnehmen. Die Abwicklung von Versicherungsfällen, Stornierungen und sämtlichen damit verbundenen Vorgängen erfolgt ausschließlich über die Firma PENTEK timing bzw. die jeweilige Versicherungsgesellschaft. Der Veranstalter ist in diese Prozesse nicht eingebunden.
- Es wird ausdrücklich empfohlen eine Versicherung abzuschließen!
- Eine Übertragung des stornierten Startplatzes auf das folgende Jahr ist nicht möglich
Startnummernausgabe
Die Ausgabe der Startnummern findet zu nachstehenden Zeiten im Arlberg WellCom in St. Anton am Arlberg statt:
- Freitag, 31.07.2026 von 13:00 bis 15:00 Uhr – Nur Teilnehmer des Night Sprint
- Samstag, 01.08.2026 von 10:00 bis 21:00 Uhr
- Sonntag, 02.08.2026 von 05:00 bis 06:30 Uhr
Um die Startnummer entgegenzunehmen, ist zwingend ein AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) sowie die Vorlage der TEILNAHMEBESTÄTIGUNG notwendig. Der Teilnehmer muss die Anmelde- und Teilnahmebestimmungen akzeptieren und Unterschreiben.
Startaufstellung
Es gibt 5 Startblöcke.
Pro Startblock max. 300 Teilnehmer:
Startblock A
- Um im ersten Startblock starten zu können, ist eine Voranmeldung über das PENTEK-Portal erforderlich. Dabei müssen Ergebnisse des Arlberg Giro oder vergleichbarer Rennen eingetragen bzw. entsprechende Urkunden hochgeladen werden. Die eingegangenen Voranmeldungen werden im Abstand von 14 Tagen überprüft. Bei positiver Bewertung erhält der oder die Teilnehmer:in eine Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Code (Buchungsnummer - Voranmeldung). Mit diesem Code (Buchungsnummer - Voranmeldung) ist die Anmeldung im ersten Startblock über das Anmeldeportal möglich. Die Anmeldung ist nur solange möglich, bis die maximale Teilnehmerzahl von maximal 300 Athlet:innen erreicht ist.
- Für den Start im ersten Block wird eine Fahrzeit unter 04:30 h vorausgesetzt
- Startberechtigt sind auch Gäste des Veranstalters
Startblock B, C, D, E
- Alle Teilnehmer, die nicht aus dem Startblock A starten.
Teilnehmer, die nicht aus dem für sie vorgesehenen Startblock starten, werden disqualifiziert.
Startzeiten
- Startblock A: 07:00 Uhr
- Startblock B: 07:03 Uhr
- Startblock C: 07:06 Uhr
- Startblock D: 07:09 Uhr
- Startblock E: 07:12 Uhr
Zeitnehmung
Die Zeitnehmung wird durch die Firma Simtime organisiert.
- Der Startblock 1 wird um 07:00 Uhr gestartet. Alle Teilnehmer:innen dieses Startblocks erhalten dieselbe Startzeit: 07:00 Uhr. Alle anderen Teilnehmer:innen starten nach dem Real Timing System (Netto-Zeit). Das heißt, dass die Zeit erst ab dem Überqueren der Startlinie läuft.
- Auf der Strecke sind vier weitere Zeitnehmungspunkte fixiert, welche von jedem Teilnehmer passiert werden müssen. Fehlt eine Messung, so wird der Teilnehmer disqualifiziert. Jeder Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Zeitnehmungslinien korrekt passiert werden und muss dies auch selbst kontrollieren.
- Die für die Ergebnislisten maßgebende Gesamtzeit wird wie folgt ermittelt:
Für die Plätze 1 bis 10 in der Gesamtwertung (Damen und Herren) zählt die Einfahrts-Reihenfolge, nicht die „gefahrene“ Zeit. (Bruttozeit)
Für alle anderen Teilnehmer wird aufgrund der Zielankunftszeit die „gefahrene Zeit“ ermittelt, welche für die Ergebnislisten maßgebend sind. - Die Uhren auf den diversen Anzeigentafeln (zB Start/Ziel , Rennleiter-, Sprecher- und Schlusswagen) geben die verstrichene Zeit ab dem offiziellen Startschuss an.
- Die Anbringung der Startnummern ist bis spätestens unmittelbar vor dem Start nach den Vorgaben des Veranstalters vorzunehmen. Die größere Startnummer inkl. Zeitnehmungschip muss auf dem Lenker mit Kabelbindern sichtbar befestigt werden. Die kleinere Startnummer muss über die Sattelstütze sichtbar beklebt werden. Änderungen je nach Zeitnehmungssystem vorbehalten.
- Wird vom Teilnehmer der Zeitnehmungschip nicht unmittelbar nach der Zielankunft retourniert, werden ihm die Chipkosten i. H. v. € 50,- in Rechnung gestellt.
- Proteste sowie Einsprüche sind ausschließlich schriftlich und spätestens bis eine Stunde vor der offiziellen Siegerehrung beim Renngericht einzubringen. Diese sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: renngericht@stantonamarlberg.com . Hierfür werden pro Protest, Beschwerde oder Einspruch die Kosten i. H. v. € 50,- dem oder der Antragssteller:in in Rechnung gestellt.
- Nach der offiziellen Siegerehrung werden keine Proteste oder Einsprüche mehr berücksichtigt
Klasseneinteilung 2026
Klasse A: 1993 - 2009
Klasse B: 1983 - 1992
Klasse C: 1968 - 1982
Klasse D: 1936 - 1967
Teamwertung, ab 6 Personen
Darüber hinaus gibt es eine Teamwertung. Jedes Team ab 6 Mitgliedern nimmt automatisch an der Teamwertung teil, sofern der Teamname im Zuge der Registrierung exakt gleich eingetragen wurde. Gewertet werden die sechs schnellsten Mitglieder jedes Teams.
Bergwertung
„King of the Mountain“ und „Queen of the Mountain“. Die Silvretta ruft!
- 13 km und ca. 900 Höhenmeter gilt es zu bewältigen um sich als Bergspezialist:in im Ziel feiern zu lassen.
- Von Partenen aus wird eine zweite Zeitnehmung installiert die jedem Teilnehmer erlaubt seine Zeit auf die Bielerhöhe gesondert zu ermitteln.
Hero of the Arlberg
- Die zusätzliche Kombiwertung „Hero of the Arlberg“ setzt sich aus den Ergebnissen des St. Anton Night Sprint, (hier gilt die gefahrene Zeit bei den Qualifikationsläufen) des Arlberg Giro und des King/Queen of the Mountain zusammen.
- Die Kombinationswertung erfolgt nach einem festgelegten Punktesystem. Pro Wertung erhält der und die schnellsten Teilnehmer: in 100 Punkte. Die weiteren Teilnehmer: innen Erhalten entsprechend absteigend Punkte. Bei Punktegleichstand (Endergebnis) überwiegt die bessere Platzierung beim Arlberg Giro.
- Der und die Teilnehmer: in, welche nach Auswertung aller drei Wettbewerbe (St. Anton Night Sprint, Arlberg Giro, King/Queen of Mountain) die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, wird zum „Hero of the Arlberg“ (Herren und Damen) gekürt.
Kontrollpunkte
Auf der „Original“-Strecke werden von den Behörden nachfolgende Kontrollpunkte vorgeschrieben:
Arlberg Pass - späteste Durchfahrtszeit: 08:15 Uhr
Bielerhöhe - späteste Durchfahrtszeit: 13:00 Uhr
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, weitere oder abweichende Kontrollpunkte und Zeitvorgaben zu ernennen. Diese werden rechtzeitig kommuniziert und an den offiziellen Infotafeln ausgehängt.
- Teilnehmer, die zum angegebenen Zeitpunkt den jeweiligen Kontrollpunkt nicht passiert haben (oder wenn auf der Strecke absehbar ist, dass sie den nächsten Kontrollpunkt nicht zeitgerecht erreichen), werden ausnahmslos aus dem Rennen genommen. Diese Teilnehmer können mit dem Besenwagen zurück nach St.Anton am Arlberg fahren.
Nach Verstreichen der jeweils angegebenen Uhrzeit werden im Bereich zwischen Start und dem jeweiligen Kontrollpunkt keine weiteren Absicherungs-, Verpflegungs- oder Serviceleistungen mehr erbracht.
Verpflegungsstationen
Offizielle Verpflegungsstationen
Den Teilnehmern werden vom Veranstalter an folgenden Orten entlang der Strecke an Verpflegungsstationen (auch „Labestationen“) kostenlos verschiedene Verpflegungsleistungen bereitgestellt:
- Gortipohl bei Kilometer 60
- Bielerhöhe bei Kilometer 82
- Pians bei Kilometer 124
- Ziel Labestation bei Kilometer 150
Alle Verpflegungsstationen stehen ausschließlich den Startnummerninhaber:innen zur Verfügung.
Müllentsorgung auf der Strecke
- Die Entsorgung von Abfällen (z. B. Trinkflaschen, Verpackungen, Bekleidung) ist ausschließlich bei den offiziellen Versorgungsstellen gestattet. Alternativ sind Abfälle bis ins Ziel mitzuführen und dort ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Das Wegwerfen von Müll außerhalb dieser Bereiche ist strengstens untersagt und wird durch das Renngericht sanktioniert. (Disqualifikation)
Der Veranstalter appelliert an alle Teilnehmer:innen, verantwortungsvoll mit der Natur und den Anrainern umzugehen, um die Veranstaltung nachhaltig durchführen zu können.
Rennservice
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung der Teilnehmer wird durch das Österreichische Rote Kreuz gewährleistet. Das Teilnehmerfeld wird auf der gesamten Strecke von Rettungswagen begleitet. Zwei Notärzte begleiten das Feld. Die Erstversorgung am Unfallort erfolgt unter der alleinigen Verantwortung der Rettungsorganisation. Wird der Verletzte abtransportiert, so werden die Kosten des Abtransportes von der Rettungsorganisation in Rechnung gestellt, auch allfällige weitere Transport- oder Behandlungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Besenwagen
Jene Teilnehmer, die auf der Strecke aus jeglichem Grund aufgeben, sollen direkt auf der Strecke bleiben. Nur dort können sie vom Besenwagen eingesammelt werden. Für eventuelle Beschädigungen an den Rädern im Besenwagen, während des Rennens oder an Labe Stationen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Reparaturservice
Der Veranstalter stellt Servicedienste auf der Strecke zur Verfügung. Es befinden sich voll ausgestattete Serviceautos auf der Strecke. Die Serviceautos sind mit fachkundigem Personal und diversen Ersatzmaterialien ausgestattet und können fast jeden Schaden beheben. Hier gilt: Das Service ist gratis, das Material ist zu bezahlen.
Zusätzlich befindet sich an jeder Verpflegungsstation ein fixer Materialpunkt (Luftpumpe, Reifen, Schläuche etc.) meist ist dieser am Ende der Verpflegungsstation mit Kennzeichnung platziert. Hier steht kein Reparaturservice zur Verfügung. Reparaturen müssen selbst durchgeführt werden.
Dopingkontrollen
Der Veranstalter arbeitet mit der „NADA“ (Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH) zusammen, um Doping auch im Breitensport im Zuge der Veranstaltung möglichst zu verhindern. Alle Teilnehmer unterwerfen sich den geltenden Anti-Doping-Bestimmungen. Es gilt insbesondere der World Anti-Doping Code und das Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 – ADBG 2007).
Im Zuge der Veranstaltung können jederzeit (vor, während und nach dem Rennen) auch ohne Vorankündigung Dopingkontrollen (Trainingskontrollen oder Wettkampfkontrollen) durchgeführt werden.
Wird ein Teilnehmer von der NADA zur Dopingkontrolle gebeten, so hat sich dieser Teilnehmer zu stellen und daran mitzuwirken. Die erforderlichen Räumlichkeiten werden vom Veranstalter gestellt.
Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen oder mangelnde Mitwirkung bei einer Dopingkontrolle haben nach Ermessen des Veranstalters, wobei auch etwaige Stellungnahmen der NADA-Berücksichtigung finden, die Disqualifikation des Teilnehmers und unter Umständen auch die Sperrung der Anmeldung für künftige Veranstaltungen zur Folge.
Zusatzbedingungen Night Sprint
- Es gibt keine Klassenwertungen. Die Wertung erfolgt ausschließlich nach Damen und Herren.
- Prämiert werden die ersten drei Damen und ersten drei Herren im Anschluss des Rennens.
- Die Sprintstrecke hat eine Länge von ca. 200 Metern. Sowohl in den Vorrunden als auch im 16er-Finale erfolgt der Start über eine Startrampe.
- Der Start erfolgt als freier Start von der Startrampe. Eine Hilfe oder Unterstützung durch Dritte ist nicht gestattet.
- Die Vorrunden werden im Einzelsprint durchgeführt. Die 16 schnellsten Herren und die 16 schnellsten Damen qualifizieren sich für den Eliminationsmodus. Bei diesem Modus wird im Zweikampf nach dem Setz-System (1 – 16, 2 – 15, 3 – 17, …) um den Sieg gefahren.
- Die zusätzliche neue Kombiwertung „Hero of the Arlberg“ setzt sich aus den Ergebnissen des St. Anton Night Sprint, des Arlberg Giro und des King/Queen of the Mountain zusammen.
- Die Kombinationswertung erfolgt nach einem festgelegten Punktesystem. Pro Wertung erhält der/die schnellsten Teilnehmer: in 100 Punkte. Die weiteren Teilnehmer: in Erhalten entsprechend absteigend Punkte. Bei Punktegleichstand (Endergebnis) überwiegt die bessere Platzierung beim Arlberg Giro.
- Der und die Teilnehmer:in, welche nach Auswertung aller drei Wettbewerbe (St. Anton Night Sprint, Arlberg Giro, King/Queen of Mountain) die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, wird zum „Hero of the Arlberg“ (Herren und Damen) gekürt.