Teilnahmebedingungen ARLBERG GIRO 2023


Im Nachfolgenden sind unter „Teilnehmer“ sowohl Damen als auch Herren zu verstehen.


Startberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es besteht Helmpflicht. Jeder Teilnehmer trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen Gesundheitszustand. Für Zwischenfälle während der Veranstaltung übernimmt die Organisation keine Haftung.


Nachnennungen sind bis 1 Stunde vor dem Start möglich.


Der Teilnehmer ist startberechtigt, wenn er mit Unterschrift im vollständig ausgefüllten Anmeldeformular die Bedingungen des Veranstalters akzeptiert hat, und das Nenngeld fristgerecht auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Zu spät eingezahlte Nenngelder und evtl. anfallende Überweisungsspesen werden nachverrechnet.


Jeder Teilnehmer startet auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene Ereignisse vor, während oder nach der Veranstaltung haftet (Auch nicht an oder durch Dritte). Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt haftpflichtversichert ist.

 

Die Österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) stellt das Regelwerk für diese Veranstaltung dar und ist ausnahmslos einzuhalten. Kein Abschnitt der Veranstaltungsstrecke ist gesperrt. Es können zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort Weidetiere sowie freilaufende Tiere die Straße queren.

 

Das Verhalten der Teilnehmer wird auf der gesamten Veranstaltungsstrecke von Mitgliedern einer Motorradstreife des Veranstalters überwacht. Diese sind berechtigt, den Teilnehmern Anordnungen zu erteilen und gegebenenfalls auch Disqualifikationen vorzunehmen. Den Weisungen der Straßenaufsichtsorgane (Polizei) bzw. dem Ordnerpersonal des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei festgestellten Verstößen gegen die StVO werden auf Verlangen die persönlichen Daten der Teilnehmer für die Durchführung eines eventuellen Strafverfahrens an die Behörden weitergeleitet. Unsportliches Verhalten durch Teilnehmer wird konsequent mit Disqualifikation geahndet. Ebenso kann der Veranstalter Teilnehmer aus der Wertung nehmen, die offensichtlich die festgesetzten Kontrollpunkte nicht mehr zeitgerecht erreichen.


Die Startnummer wird nur gegen Vorlage der Einzahlungsbestätigung und an den Teilnehmer persönlich ausgegeben, die Weitergabe oder der Verkauf der Startnummer vor oder während der Veranstaltung an Dritte ist nicht gestattet. Startet ein Teilnehmer nicht, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes. Wir empfehlen bei der Anmeldung eine Annullationsversicherung abzuschließen.


Die Anbringung der Startnummern ist bis spätestens unmittelbar vor dem Start nach den Vorgaben des Veranstalters vorzunehmen. Die größere Startnummer muss auf dem äußersten Kleidungsstück auf dem Rücken mit Sicherheitsnadeln befestigt werden. Auf dieser Startnummer müssen auch die Reflektoren an der dafür vorgesehenen Stelle befestigt werden. Die kleinere Startnummer mit dem Zeitnehmungschip muss auf dem Lenker mit Kabelbindern befestigt werden!

 

Die Teilnehmer werden in den folgenden Klassen gewertet:
1989-2005 Klasse A, 1979-1988 Klasse B, 1964-1978 Klasse C, 1963+ Klasse D

 

Es gibt keine eigene Mountainbike-Wertung. Auch ist die Teilnahme mit Fahrrädern, die nicht ausschließlich durch Muskelkraft betrieben werden – E-Bikes – nicht gestattet.

 

Begleitfahrzeuge sind unerwünscht, und wird ein Teilnehmer von einem Fahrzeug unmittelbar begleitet, stellt dies einen Grund für eine eventuelle Disqualifikation dar. Eine solche Disqualifikation kann auch erfolgen, wenn der Lenker des Begleitfahrzeuges in seiner Eigenschaft die Bestimmungen der Österreichischen Straßenverkehrsordnung missachtet.

 

Ein Rad- bzw. Reparaturservice wird vom Veranstalter, insbesondere an den Verpflegungsstationen, angeboten. Es empfiehlt sich aber trotzdem, mit entsprechendem Ersatzmaterial bzw. Werkzeug an den Start zu gehen. Vom Radservice in Anspruch genommene Leistungen und Ersatzteile müssen sofort bar bezahlt werden.

 

An Begleitpersonen wird an den Verpflegungsstationen ausnahmslos keine Verpflegung ausgegeben.

 

Die Teilnehmer werden dringend ersucht, keine Abfälle wegzuwerfen. Bei Nichteinhaltung kann eine umgehende Disqualifikation erfolgen.

 

Wird vom Teilnehmer der Zeitnehmungschip nicht unmittelbar nach der Zielankunft retourniert, verpflichtet sich der Teilnehmer, die anfallenden Chipkosten i. H. v. € 50,- an den Veranstalter zu entrichten.

 

Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verändern, oder das Zeitlimit neu festzusetzen. Bei Gefahr für Leib und Leben (Straßenzustand, Wetterverhältnisse, o.ä.) der Teilnehmer ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch den Veranstalter im Einvernehmen durch die Exekutive möglich. Bei Abbruch der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt oder durch die Behörden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.

 

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bild- und Videomaterial der Veranstaltung und seine persönlichen Daten im Rahmen der Veranstaltung uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert gespeichert, an Dritte weitergegeben und veröffentlicht werden können. Dies gilt im Besonderen für die Erstellung einer Rangliste und einer allfälligen Kommunikation zwischen dem Veranstalter und/oder beauftragten Dritten und dem Teilnehmer.

 

Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter keine Haftung bei Raddiebstählen übernimmt.

 

Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die einzelnen Bestimmungen vollständig gelesen und verstanden hat. Er bestätigt dies durch seine Unterschrift unter dem Reglement.